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title: "Anderer Wohnsitz als Wohnsitz: praktische und rechtliche Unterschiede"
description: Secondo il Codice Civile italiano,  le differenze tra domicilio e residenza sono definite dall
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# Anderer Wohnsitz als Wohnsitz: praktische und rechtliche Unterschiede

03. März 2025

0 Minuten gelesen

Nach dem italienischen Zivilgesetzbuch sind die Unterschiede zwischen Wohnsitz und Wohnsitz in Artikel 43 definiert:

### ***Residenz***:

- Definition: Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Rechtlicher Aspekt: ​​Die Eintragung erfolgt beim Gemeindestandsamt, wodurch sich administrative, steuerliche und soziale Auswirkungen ergeben (z. B. Hausarzt, Wahlrecht, kommunale Dienstleistungen).
- Beispiel: Wenn Sie dauerhaft in Mailand wohnen, ist Ihr Wohnsitz in Mailand, auch wenn Sie ein Haus in Neapel haben.

### ***Domizil***:

- Definition: Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person ihren Hauptgeschäfts- und Interessensitz hat.
- Rechtlicher Aspekt: ​​Es ist keine Registrierung beim Standesamt erforderlich (außer in bestimmten Ausnahmefällen) und ist für den Empfang von Bescheiden oder aus beruflichen Gründen relevant.
- Beispiel: Wenn Sie unter der Woche in Rom arbeiten, aber am Wochenende nach Mailand zurückkehren, können Sie Ihren Wohnsitz in Rom und Ihren Wohnsitz in Mailand haben.

## **Wohnsitz- und Domizilwechsel**

In Artikel 44 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: „Wenn eine Person ihren Wohnsitz und Aufenthaltsort an demselben Ort hat und diese an einen anderen Ort verlegt, gilt vor gutgläubigen Dritten auch der Wohnsitz als verlegt, sofern in der Urkunde, in der die Wohnsitzverlegung eingetragen wird, nicht eine andere Erklärung abgegeben wurde.“

Dies bedeutet, dass der Wohnsitz getrennt vom Wohnsitz verlegt werden kann oder umgekehrt: Alles hängt vom Willen der Person und von den materiellen Elementen (bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt und dem Mittelpunkt der eigenen Geschäftstätigkeit und Interessen) ab. Eines folgt nur dann auf das andere, wenn in der Erklärung nichts anderes angegeben ist: Dabei handelt es sich praktisch um die Wahlen oder Wohnsitzerklärungen für bestimmte Kategorien von Handlungen oder Beziehungen, die wir im vorherigen Absatz erwähnt haben.

## **Anderer Aufenthalt als Wohnsitz: praktische Konsequenzen**

Der Wohnsitz ist im Allgemeinen „wichtiger“ als der Wohnsitz und hat Vorrang vor diesem, weil:

- Die **Benachrichtigungen** Gerichts- oder Verwaltungsdokumente werden an den Wohnsitz des Interessenten versandt, es sei denn, es wird ein anderer Wohnsitz an einem anderen Ort gewählt, was im Voraus mitgeteilt werden muss (z. B. im Antrag auf Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung);
- für die **Steuer** Es gilt hauptsächlich der Wohnsitz, außer in besonderen Fällen (z. B. Freiberufler, die in einer Stadt leben und ihr Atelier in einer anderen haben), und in jedem Fall muss in den entsprechenden Erklärungen der steuerliche Wohnsitz angegeben werden, sofern er vom Wohnsitz abweicht, andernfalls stimmt er mit diesem überein;
- Der Wohnort bestimmt die Gemeinde, in der die Registrierung erfolgt **Wahllisten** (daher Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts bei Kommunalwahlen) und Zugang zu einer Vielzahl von **öffentliche Dienste**, wie die **Gesundheitspflege** (Allgemeinmediziner) und der **Schule**, sowie eine Reihe von genießen **Zugeständnisse**, wie sie beispielsweise von lokalen Behörden (Gemeinden, Provinzen und Regionen) bereitgestellt werden, die (außer in Ausnahmefällen) die Leistungen vom Wohnort und nicht vom Wohnsitz abhängig machen.

## **Erstwohnungsgeld: Spielt Wohnsitz oder Wohnsitz eine Rolle?**

Für die Zwecke der Steuervergünstigungen für die Erstwohnung ist der Wohnsitz und nicht der Wohnsitz das wesentliche Kriterium.

Wir erinnern Sie daran, dass zu den gesetzlich festgelegten notwendigen Anforderungen auch die folgende gehört:**Wohnsitz verlegen** (falls noch nicht vorhanden) in der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, die Gegenstand des geförderten Erwerbs ist **innerhalb von 18 Monaten** ab dem Datum der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde, und in dieser Urkunde muss ein bestimmtes Dokument enthalten sein **Erklärung** des Engagements. Wir geben außerdem an, dass der Wohnsitz in dieser Gemeinde liegen muss und nicht genau in der Immobilie, die mit den Vorteilen erworben wurde.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht innerhalb dieser 18 Monate verlegen, **Vorteile gehen verloren **bereits beim Kauf gewährt: die**Finanzamt widerruft Leistungen** und fordert die Zahlung der fälligen Steuerdifferenz (also des gesparten Prozentsatzes, z. B. die gezahlte Zulassungssteuer in Höhe von 2 % statt 9 % oder, wenn Sie bei einem Unternehmen kaufen, die gezahlte Mehrwertsteuer in Höhe von 4 % statt 10 %) zuzüglich Zinsen und Strafen.

Daher, **Ihren alleinigen Wohnsitz in der Gemeinde haben oder verlegen** wo sich die Immobilie befindet **es ist nicht genug** die Vorteile zu genießen, und andererseits hindert nichts diejenigen, die ihren Wohnsitz in dieser Gemeinde errichtet haben - unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen -, ihren Wohnsitz (oder sogar mehrere Wohnsitze für ihre verschiedenen Angelegenheiten) anderswo zu haben oder später an einen anderen Ort zu verlegen.

## **Verliere ich die Leistungen, wenn ich unter Beibehaltung meines Wohnsitzes meinen Wohnsitz verändere?**

In der Praxis gilt: Wenn Sie Ihr erstes Haus mit den entsprechenden Vorteilen gekauft haben, müssen Sie dies unbedingt tun **Wohnsitzwechsel innerhalb von 18 Monaten** in dieser Gemeinde (nach Ablauf dieser Frist können Sie es auch anderswo gründen);**Wohnsitz hat keinen Einfluss** weder auf die Erreichung noch auf den Verlust solcher Vorteile.

Daher können Sie Ihre Wohnung frei umziehen (vor oder nach dem Kauf und auch während der oben genannten 18 Monate oder zu einem Zeitpunkt nach deren Fertigstellung), ohne befürchten zu müssen, den Steuerbonus beim Kauf Ihrer Hauptwohnung zu verlieren.

## **Gilt der Wohnsitz für die IMU-Befreiung?**

Um die zu erhalten**IMU-Befreiung für das erste Zuhause** - verstanden als Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen - ist es erforderlich, dass der Wohnsitz in der Immobilie festgelegt ist (und nicht generell in der Gemeinde, in der es liegt, wie dies bei den oben untersuchten Anreizen für den Kauf des ersten Hauses der Fall ist), und darüber hinaus ist es auch erforderlich, dass der Eigentümer dauerhaft in diesem Haus wohnt, d. h. dass es seinen tatsächlichen gewöhnlichen Aufenthalt darstellt.

Bei alledem,**Der Wohnsitz spielt keine Rolle**: Einerseits ist es nicht erforderlich, weil ein gemeldeter Wohnsitz erforderlich ist, und andererseits ist es nicht ausreichend, weil ein gewöhnlicher Aufenthalt erforderlich ist (was für den Wohnsitz überhaupt nicht erforderlich ist).

Abschließend spezifizieren wir, dass wenn i **Ehepartner** Sie haben **verschiedene Residenzen** Bei Immobilien, die sich in derselben Gemeinde befinden, gilt die IMU-Befreiung nur für eine, wenn sich ihre Wohnsitze jedoch in verschiedenen Gemeinden befinden, ein historisches Urteil des Verfassungsgerichts, Nr. 209 von 2022 ermöglicht Ihnen die IMU-Befreiung für beide, wenn jeder von ihnen Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort darstellt. Nach Ansicht der Consulta kann tatsächlich nicht davon ausgegangen werden, dass eine Familiengemeinschaft über einen einzigen und ausschließlichen Hauptwohnsitz verfügen muss, da die Bedürfnisse des Lebens, der Arbeit und der Gesundheit dazu führen können, dass die Ehegatten in verschiedenen Gemeinden leben. Aber auch in diesem Fall spielt der Wohnsitz keine Rolle.
